| Was bietet die Kreishandwerkerschaft
ihren Mitgliedern?
Die Kreishandwerkerschaft versteht sich als "Rathaus
der Handwerker".
Sie ist für ihre Mitglieder, d.h. für die
in Innungen freiwillig organisierten selbständigen
Handwerksmeister bzw. Handwerksbetriebe, Partner in
vielen wichtigen Fragen.
Die Leistungsschwerpunkte der Kreishandwerkerschaft
sind:
1. Die Betreuung der Mitgliedsinnungen
- Übernahme der Geschäftsführung der
Innungen
- Unterstützung der Innungen bei der Erstellung
von Jahresrechnungen und Haushaltsplänen
- Erledigung der Korrespondenz
- Informationen zu allgemeinen handwerkspolitischen
Problemen, Fachfragen und zur Gewerbeförderung
- Vorbereitung und Organisation von Innungsveranstaltungen
- Bereitstellung von Formularen, Urkunden, Zeugnissen
und Fachliteratur für die Mitgliedsbetriebe
2. Die Organisation einer allgemeinen Berufsstandsvertretung
- Beratung und Einflußnahme auf die regionale
Handwerkspolitik und -wirtschaft
- Zusammenarbeit mit Behörden und kommunalen Einrichtungen
- Informationen zum Wirtschafts-, Handels- und Wettbewerbsrecht
- Organisation gutachterlicher Tätigkeit durch
Vertreter der Innungen
- Durchführung von Maßnahmen zur Bekämpfung
unlauteren Wettbewerbs und von Schwarzarbeit
- Öffentlichkeitsarbeit (Werbung für das Handwerk,
Pressearbeit)
3. Die Organisation der Aus- und Fortbildung
- Bearbeitung und Eintragung der Ausbildungsverträge
- Durchführung der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung
- Aufbau und Durchführung eines gewerkespezifischen
Fort- und Weiterbildungsprogrammes für Lehrlinge,
Gesellen und Meister
- Zusammenarbeit mit Ausbildungsbetrieben, Schulen und
anderen Bildungsträgern
- Durchführung der Vorbereitungslehrgänge
zur Meisterprüfung
- Abwicklung des Prüfungswesens
>>
siehe Bildungswerk des Lingener Handwerks e. V.
4. Betriebswirtschaftliche und rechtliche Betreuung
- Beratung zur Existenzgründung
- Beratung zur Handwerksausübung
- Arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung vor Arbeitsgerichten
- Organisation einer arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen
Betreuung
- >> siehe 'Arbeitsmedizinischer
/ Sicherheitstechnischer Dienst e.V. (AMSD) <<
- Informationen zum Versicherungsrecht
Die Kreishandwerkerschaft Lingen ist eine Körperschaft
des öffentlichen Rechts. Nach Gesetz und Satzung
hat sie folgende Aufgaben zu erfüllen:
- Altersversorgung (Zusammenarbeit mit dem Versorgungswerk
der Innungen und anderen berufsständischen
Versicherern)
- Arbeitsverträge (Bereitstellung, Vertragsgestaltung
und Beratung)
- Arbeitsrecht (Beratung und Prozeßführung)
- Arbeitsgericht (Kostenlose Vertretung der Innungsmitglieder)
- Ausbildungsfragen (Beratung)
- Bebauungspläne (Stellungnahme)
- Behördenangelegenheiten (Beratung)
- Bereithaltung von Gesetzen und Verordnungen
- Berufspolitische Fragen (Information und Einflußnahme)
- Betriebliche Altersversorgung (Beratung)
- Betriebswirtschaftliche und technische Beratung durch
Betriebsberater der jeweiligen Fachverbände
- Ehrungen und Gratulationen bei betrieblichen und persönlichen
Jubiläen
- Eintragung in die Handwerksrolle (Beratung)
- Fortbildung (Durchführung von Meistervorbereitungskursen
sowie Fort- und Weiterbildungslehrgängen)
- Geschäftsübernahmen/-übergaben (Beratung)
- Informationsveranstaltungen zu fachlichen und betriebswirtschaftlichen
Fragen
- Einziehungsstelle
- Lebensversicherung (Beratung)
- Messe- und Ausstellungswesen (Beratung und Verkauf
von Eintrittskarten)
- Öffentlichkeitsarbeit (Darstellung des Handwerks
in allen Medien)
- Prüfungswesen (Durchführung von Zwischen-
und Gesellenprüfungen)
- Rundschreibedienst (Informationen an alle Mitglieder
über wichtige aktuelle Entwicklungen und Ereignisse)
- Schlichtungsausschüsse für Lehrlingsstreitigkeiten
- Schlichtungsstelle für das Kfz-Handwerk
- Schwarzarbeit (Bekämpfung)
- Sterbeversicherung (Beratung bei betroffenen Innungen)
- Stützunterricht/Vertiefungslehrgänge für
Auszubildende
- Tariffragen (Beratung)
- UK-Stellung (Beratung und gutachterliche Stellungnahme)
- Umschulung (Beratung in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsamt)
- Umweltschutzmaßnahmen (Beratung)
- Unlauterer Wettbewerb (Beratung und Verfolgung bei
Verstößen)
- Versorgungswerk der Innungen (Beratung)
- Verträge (Beratung und Anfertigung von Mustern)
- Wettbewerbsfragen (Beratung und Aufklärung)
- Ausstellung von Zeugnissen (Beratung und Formulierung)
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