Personalbedarf


Nachdem der Landkreis Emsland - ebenso wie 12 weitere niedersächsische Landkreise - die Umsetzung der Hartz-IV-Gesetze in Eigenregie übernommen hat, wurde eine Integrationsvereinbarung zwischen der Kreishandwerkerschaft Lingen und dem Landkreis abgeschlossen, im dem Ziel, die Integration von Arbeitslosen (ALG-II-Empfänger) auf den ersten Arbeitsmarkt durch die Handwerksorganisation zu unterstützen.

Alle Mitgliedsbetriebe melden hierbei ihren Personalbedarf direkt der Kreishandwerkerschaft Lingen (siehe Formblatt).
In enger Abstimmung mit den Vermittlungsansprechpartnern des Landkreises Emsland wird dann ein geeigneter Personalvorschlag aus dem Pool der Arbeitssuchenden für den anfordernden Betrieb erarbeitet. Hierbei sollen die Wünsche und Ansprüche des Betriebes an den Arbeitssuchenden Berücksichtigung finden („Passgenaue Vermittlung“).

Die vorgenannte Integrationsvereinbarung hat das Ziel, Mitgliedsbetriebe im Bedarfsfall bei der Personalsuche/-auswahl unbürokratisch zu unterstützen.

Bei Rückfragen steht die Innungsgeschäftsstelle (Tel. 0591-97302-11) gern zur Verfügung.

  Weitere Informationen: Formblatt Personalbedarf.pdf

[zurück zur Übersicht]

   

Organigramm

Vorstand

Geschäftsstelle

Aufgaben und Leistungsangebot

Aktuelle Informationen