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Die Beschäftigung von Fahrerinnen und Fahrern in den unterschiedlichen Gewerken ist heute mehr denn je mit gesetzlichen Auflagen, Qualifizierungs- und Fortbildungsver-pflichtungen sowie der Einhaltung von Sozialvorschriften verbunden. Insbesondere bei Fahrzeugen (incl. Anhänger) ab 3,5t sind verschiedenste Eckpunkte einzuhalten.
Den individuellen Schulungsbedarf konnten die Mitgliedsbetriebe im Zuständigkeitsbereich der Kreishandwerkerschaft Lingen im Januar d. J. im Rahmen eines Informationsabends mit dem Präventionsteam der Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim klären. Der entsprechende Vortrag kann nachfolgend eingesehen werden:
Weitere Informationen: Fahrpersonalrecht und Handwerk.pdf |