Mitführungs- u. Vorlagepflicht von Ausweispapieren nach § 2a Abs. 1 SchArbG


ACHTUNG: Bitte unbedingt ab dem 01.01.2009 beachten:

Mitführungs- u. Vorlagepflicht von Ausweispapieren nach § 2a Abs. 1 SchArbG

Wir nehmen Bezug auf unser Rundschreiben an alle Mitgliedsbetriebe des Bauhaup- u. Baunebengewerkes vom 19.12.2008 bzgl. der Mitführungs- u. Vorlagepflicht von Ausweispapieren.

Die entsprechende Vereinbarung steht Ihnen hier zum Download bereit.

Sollten Rückfragen bestehen, steht Ihnen die Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.

  Weitere Informationen: Vereinbarung zur Mitfuehrungspflicht.pdf

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