| Zum 01.01.2009 wurde der Steuerbonus für Handwerkerleistungen von 600,00 € auf 1.200,00 € heraufgesetzt wurde.
Begünstigt sind alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die in einem inländischen Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden. Wichtige Neuerung: Wohnungseigentümergemeinschaften können ab Januar unter bestimmten Voraussetzungen den Steuerbonus ebenfalls in Anspruch nehmen.
Weitere Informationen sind dem aktuellen Werbeflyer zum Steuerbonus für Handwerkerleistungen zu entnehmen:
Weitere Informationen: Steuerbonus.pdf |